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CAS-02000Rechnungsreklamation zu RE-2026-000552Abschlag & ZahlungHochIn Bearbeitung28.07.2026
CAS-02001Smart Meter meldet zeitweise NoCommZählerstand & Smart MeterNormalOffen27.07.2026
CAS-02003Neue Verbrauchsstelle für BetriebserweiterungUmzugNormalGelöst22.07.2026

Vertrag & Anlage (Frierss GmbH)

Details →
Vertragskonto30000045887
TarifBusiness Strom Fix
Anschlussleistung150 kW
Smart Meter1KFM0067890123

Wissensdatenbank

50 Artikel · direkt durchsuchbar
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Ihre Jahresabrechnung der Grünstrom AG besteht aus mehreren Positionen. So lesen Sie sie richtig:

  • Energiepreis (Arbeitspreis): Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (ct/kWh). Er wird mit Ihrem Jahresverbrauch multipliziert.
  • Grundgebühr: Fixer monatlicher Betrag für Ihren Tarif, unabhängig vom Verbrauch.
  • Netzkosten: Entgelte des Netzbetreibers für Netznutzung, Messung und Systemdienstleistungen.

Eine Nachzahlung entsteht, wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch höher war als die Summe Ihrer unterjährigen Teilbeträge. Häufige Ursachen:

  • Höherer Verbrauch: z. B. durch neue Geräte, Homeoffice, Wärmepumpe, E-Auto oder kalte Wintermonate.
  • Zu niedrige Teilbeträge: Ihre Abschläge waren auf einen niedrigeren Vorjahresverbrauch geschätzt.
  • Preisänderungen: Anpassungen bei Energie-, Netz- oder Steueranteilen.

Ihr Teilbetrag (Abschlag) ist eine gleichmäßige monatliche Vorauszahlung auf Ihren Jahresverbrauch. Sie können ihn jederzeit anpassen.

  • Melden Sie sich im Grünstrom-Kundenportal an.
  • Öffnen Sie „Verträge & Zahlungen“ → „Teilbetrag ändern“.
  • Geben Sie den gewünschten monatlichen Betrag ein oder nutzen Sie unseren Vorschlag basierend auf Ihrem Verbrauch.
  • Bestätigen Sie — die Änderung gilt ab der nächsten Fälligkeit.

Stellen Sie kostenlos auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung) um und erhalten Sie Ihre Dokumente schneller und papierlos.

  • Im Kundenportal unter „Einstellungen“ → „Kommunikation“ die Option „E-Rechnung“ aktivieren.
  • Ihre E-Mail-Adresse bestätigen.
  • Künftige Rechnungen werden als PDF bereitgestellt; Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail.

Alle Rechnungen bleiben im Portal archiviert und jederzeit abrufbar. Sie können jederzeit wieder auf Postversand wechseln.

Damit Sie nicht den gesamten Jahresbetrag auf einmal zahlen, teilen wir Ihre voraussichtlichen Energiekosten in gleichmäßige monatliche Abschläge (Teilbeträge) auf.

Am Jahresende erstellen wir die Jahresabrechnung: Wir stellen Ihren tatsächlichen Verbrauch der Summe Ihrer Abschläge gegenüber. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Die Höhe der Abschläge richtet sich nach Ihrem erwarteten Jahresverbrauch. Sie können sie im Portal anpassen (KB-003). Bei SEPA-Lastschrift (KB-006) werden Abschläge automatisch eingezogen.

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ziehen wir fällige Beträge bequem und pünktlich von Ihrem Konto ein — keine Überweisung mehr nötig.

  • Im Kundenportal „Zahlungen“ → „Zahlungsart ändern“ → „SEPA-Lastschrift“ wählen.
  • IBAN (AT…) und Kontoinhaber eingeben.
  • Mandat elektronisch erteilen.

Der Einzug erfolgt jeweils zum Fälligkeitsdatum der Rechnung bzw. des Abschlags. Sie werden vorab informiert (Pre-Notification). Das Mandat können Sie jederzeit widerrufen.

Eine Zahlungserinnerung (Mahnung) bedeutet, dass zu einer Rechnung noch kein Zahlungseingang verbucht wurde.

  • Prüfen: Wurde der Betrag bereits überwiesen? Überweisungen brauchen 1–2 Bankarbeitstage.
  • Offen: Begleichen Sie den Betrag unter Angabe der Rechnungsnummer (RE-…) und Ihrer Kundennummer.
  • Nicht möglich: Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung (KB-008), bevor weitere Mahnstufen entstehen.

Können Sie einen offenen Betrag nicht auf einmal begleichen, bieten wir eine Ratenvereinbarung an.

  • Kontaktieren Sie uns über Grüni (Chat), Telefon (Option 1) oder E-Mail.
  • Nennen Sie den offenen Betrag und Ihren Wunsch-Ratenbetrag oder die gewünschte Laufzeit.
  • Wir erstellen einen Ratenplan auf Ihrem Vertragskonto; Sie erhalten eine Bestätigung.

Während der laufenden Ratenvereinbarung werden keine weiteren Mahnschritte gesetzt, sofern die Raten pünktlich eingehen. Bei Härtefällen prüfen wir individuelle Lösungen.

Sie können jederzeit zwischen SEPA-Lastschrift und Überweisung wechseln.

  • Im Kundenportal „Zahlungen“ → „Zahlungsart“.
  • Neue Methode wählen: SEPA-Lastschrift (KB-006) oder Banküberweisung.
  • Bei Lastschrift IBAN hinterlegen und Mandat erteilen.

Die Änderung gilt ab der nächsten Fälligkeit. Bereits gestellte Rechnungen behalten ihre ursprüngliche Zahlungsart.

Ergibt Ihre Jahresabrechnung ein Guthaben, verrechnen wir es standardmäßig mit den nächsten Abschlägen. Sie können sich das Guthaben aber auch auszahlen lassen.

  • Im Kundenportal „Zahlungen“ → „Guthaben auszahlen“ wählen.
  • IBAN für die Rückzahlung bestätigen.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 5–10 Bankarbeitstagen.

Alternativ können Sie Ihren Teilbetrag reduzieren (KB-003), damit sich das Guthaben über das Jahr ausgleicht.

Der Wechsel in einen anderen Grünstrom-Tarif ist in wenigen Minuten erledigt — 100 % Ökostrom bleibt garantiert.

  • Im Kundenportal „Verträge“ → „Tarif wechseln“.
  • Verfügbare Tarife vergleichen (z. B. Grünstrom Klassik, Öko Pur, Smart Flex, Nacht Aktiv).
  • Neuen Tarif wählen und bestätigen.

Der neue Tarif gilt ab dem nächsten möglichen Termin unter Berücksichtigung Ihrer Kündigungsfrist (KB-012). Ihr Zählpunkt und Ihre Verbrauchsstelle bleiben unverändert. Bei einer Preisänderung besteht ggf. ein Sonderkündigungsrecht (KB-015).

Grünstrom-Verträge haben je nach Tarif unterschiedliche Laufzeiten und Fristen:

  • Laufzeit: unbefristet oder mit Bindungsfrist (z. B. 12 Monate bei Fixpreistarifen).
  • Kündigungsfrist: in der Regel 2 Wochen zum Monatsende (gesetzlicher Standard für Haushaltskunden).

Die für Sie geltenden Werte stehen in Ihren Vertragsdetails im Kundenportal. Bei Umzug (KB-016) nehmen Sie Ihren Vertrag üblicherweise mit, statt zu kündigen. Bei Preiserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht (KB-015).

Grünstrom Öko Pur ist unser Premium-Ökostromtarif mit 100 % Strom aus österreichischer Wasser-, Wind- und Sonnenkraft, zertifiziert mit Herkunftsnachweisen.

  • Preistyp: Fixpreis — Preisstabilität über die Bindungsfrist.
  • Arbeitspreis: ca. 11,1 ct/kWh (aktueller Wert siehe Tarifblatt).
  • Grundgebühr: monatlicher Fixbetrag.
  • Ideal für: Haushalte, die Wert auf Regionalität und planbare Kosten legen.

Läuft Ihre Vertragsbindung aus, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch zu den dann gültigen Konditionen. Sie können aber aktiv einen neuen Tarif wählen.

  • Rund 90 Tage vor Ablauf informieren wir Sie über auslaufende Bindungsfristen.
  • Im Kundenportal „Verträge“ → „Verlängern“ oder „Tarif wechseln“ (KB-011).
  • Konditionen prüfen und bestätigen.

So sichern Sie sich rechtzeitig den passenden Tarif. Ohne aktive Auswahl gilt automatisch die Verlängerung.

Wenn wir Preise oder wesentliche Vertragsbedingungen ändern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

  • Wir informieren Sie mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich über die Änderung.
  • Sie können Ihren Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
  • Die Kündigung richten Sie über das Kundenportal, per E-Mail oder Grüni an uns.

Alternativ prüfen Sie einen Wechsel in einen anderen Grünstrom-Tarif (KB-011). Bei Fragen zur Frist hilft Ihnen unser Serviceteam.

Melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig (idealerweise 2–3 Wochen im Voraus), damit Ihre Stromversorgung nahtlos weiterläuft.

  • Abmeldung alte Adresse: Zählerstand der bisherigen Verbrauchsstelle erfassen (KB-017, KB-019).
  • Anmeldung neue Adresse: Neuen Zählpunkt und Einzugsdatum angeben (KB-018).
  • Vertrag mitnehmen: In den meisten Fällen übertragen wir Ihren Tarif auf die neue Verbrauchsstelle (KB-020).

Bei Auszug melden Sie Ihre bisherige Verbrauchsstelle ab, damit Sie nur den bis zum Auszug tatsächlich verbrauchten Strom bezahlen.

  • Auszugsdatum angeben.
  • Zählerstand zum Auszugstag ablesen und übermitteln (KB-019).
  • Neue Meldeadresse für die Schlussrechnung hinterlegen.

Wir erstellen eine Schlussabrechnung bis zum Auszugsdatum. Ein eventuelles Guthaben zahlen wir aus (KB-010), eine Nachzahlung stellen wir in Rechnung.

Für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus melden Sie die Stromversorgung an.

  • Zählpunktnummer der neuen Adresse bereithalten (33-stellig, AT…; steht auf dem Zähler oder einer Vorrechnung).
  • Einzugsdatum angeben.
  • Anfangszählerstand ablesen und übermitteln.
  • Tarif wählen bzw. bestehenden Vertrag übertragen (KB-020).

Ihre Versorgung startet zum Einzugsdatum. Kennen Sie die Zählpunktnummer nicht, hilft Ihnen der Netzbetreiber oder unser Serviceteam weiter.

Der Zählerstand zum Umzugstag ist die Grundlage für die korrekte Abrechnung von alter und neuer Verbrauchsstelle.

  • Ferraris-Zähler: Ziffern vor dem Komma ablesen (ohne rote Nachkommastellen).
  • Smart Meter: Zählerstand am Display oder automatisch im Portal — siehe KB-025.

Notieren Sie Datum und Zählerstand, idealerweise mit einem Foto. Übermitteln Sie die Werte über das Kundenportal oder an Grüni. Implausible Werte prüfen wir mit dem Netzbetreiber.

In den meisten Fällen zieht Ihr Grünstrom-Tarif einfach mit um — Sie müssen nicht kündigen und neu abschließen.

  • Umzug melden (KB-016) und neue Verbrauchsstelle angeben.
  • Wir übertragen Ihren bestehenden Tarif auf den neuen Zählpunkt.
  • Ist der Tarif an der neuen Adresse nicht verfügbar, schlagen wir einen gleichwertigen Tarif vor.

So behalten Sie Ihre gewohnten Konditionen. Die Übertragung bestätigen wir per E-Mail; Ihr Vertragskonto wird entsprechend aktualisiert.

Der Smart Meter (intelligenter Zähler) ersetzt Ihren alten Ferraris-Zähler und misst den Verbrauch digital in Viertelstundenwerten.

  • Der Netzbetreiber kündigt den Tausch schriftlich an und nennt einen Termin.
  • Am Termin muss der Zähler zugänglich sein; die Installation dauert ca. 30–45 Minuten.
  • Während des Tauschs kann es zu einer kurzen Stromunterbrechung kommen.

Mit dem Smart Meter sehen Sie Ihren Stromverbrauch fast in Echtzeit und können gezielt Energie sparen.

  • Tages-, Wochen- und Monatsansicht Ihres Verbrauchs.
  • Viertelstundenwerte (15-Minuten-Werte) für detaillierte Auswertungen (KB-025).
  • Vergleich mit Vorperioden zur Erkennung von Verbrauchstreibern.

Aktivieren Sie die Anzeige der Viertelstundenwerte in den Portaleinstellungen (Opt-in). Die Datenübertragung ist datenschutzkonform; Sie können die Detailtiefe selbst steuern (KB-024).

Kommt Ihnen ein Zählerstand oder Verbrauchswert unplausibel vor, melden Sie das bitte — wir prüfen den Fall gemeinsam mit dem Netzbetreiber.

  • Aktuellen Zählerstand ablesen und mit einem Foto dokumentieren.
  • Über Grüni oder das Kundenportal eine Smart-Meter-Anfrage vom Typ „Ablesefehler“ anlegen.
  • Wir veranlassen eine Prüfung; bei Bedarf wird ein Technikertermin vereinbart.

Sie können der Verwendung als „intelligenter Zähler“ teilweise widersprechen (Opt-out). Der Smart Meter wird dann als digitaler Standardzähler betrieben.

  • Opt-out: Es werden keine Viertelstundenwerte gespeichert; ausgelesen wird nur der Jahres- bzw. Monatswert.
  • Datenschutz: Sie bestimmen selbst, welche Daten übertragen werden.

Den Opt-out beantragen Sie über eine Smart-Meter-Anfrage im Portal oder bei Grüni. Sie können die Entscheidung jederzeit widerrufen (Opt-in), um wieder von den Detailauswertungen (KB-022) zu profitieren.

Der Smart Meter erfasst Ihren Verbrauch in Viertelstundenintervallen (15-Minuten-Werte). Daraus ergeben sich wertvolle Einblicke:

  • Lastspitzen erkennen (z. B. wenn Herd, Wärmepumpe und E-Auto gleichzeitig laufen).
  • Zeitabhängige Tarife optimal nutzen, etwa Grünstrom Nacht Aktiv.
  • Einsparpotenziale identifizieren.

Die 15-Minuten-Werte sehen Sie im Kundenportal, sofern Sie die Detailanzeige aktiviert haben (KB-022, KB-024). Sie sind auch Grundlage für die exakte Abrechnung und für Energiegemeinschaften (KB-038).

Bei einem Stromausfall ist der Netzbetreiber für die Behebung zuständig. So gehen Sie vor:

  • Prüfen: Ist nur Ihre Wohnung betroffen? Kontrollieren Sie Sicherungen (FI-Schalter) und Nachbarn.
  • Großflächig: Betrifft es mehrere Haushalte, liegt eine Netzstörung vor.
  • Melden: Melden Sie die Störung über Grüni oder die Störungshotline (IVR-Option 4) — geben Sie Ihre PLZ an.

Über Grüni erfahren Sie in Sekunden, ob in Ihrer Region eine Störung bekannt ist.

  • Grüni im Chat öffnen und „Stromausfall“ eingeben.
  • Ihre Postleitzahl nennen.
  • Grüni zeigt Region, Status (z. B. „Techniker im Einsatz“) und die voraussichtliche Behebungszeit (ETR).

Auf Wunsch benachrichtigen wir Sie, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist. Ist noch keine Störung erfasst, legen wir eine neue Störungsmeldung an und informieren den Netzbetreiber.

Dauert ein Stromausfall länger, helfen diese Hinweise:

  • Kühl- und Gefriergeräte geschlossen halten — Lebensmittel bleiben mehrere Stunden kühl.
  • Elektrogeräte ausschalten oder vom Netz trennen, um Schäden bei Spannungswiederkehr zu vermeiden.
  • Eine Lampe eingeschaltet lassen, damit Sie die Rückkehr der Versorgung bemerken.
  • Notfallausrüstung bereithalten: Taschenlampe, Powerbank, Radio, Wasser.

Bei bestimmten, längeren oder wiederholten Versorgungsunterbrechungen können Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber bestehen.

  • Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Netzbedingungen des zuständigen Netzbetreibers.
  • Dokumentieren Sie Datum, Dauer und – falls vorhanden – konkrete Schäden.

Reichen Sie Ihren Fall über Grünstrom ein; wir leiten ihn an den Netzbetreiber weiter oder nennen Ihnen die zuständige Stelle. Geplante Wartungsarbeiten (KB-030) begründen in der Regel keinen Entschädigungsanspruch, da sie vorab angekündigt werden.

Für Instandhaltung und Netzausbau sind gelegentlich geplante Stromabschaltungen nötig. Diese werden rechtzeitig angekündigt.

  • Der Netzbetreiber informiert die betroffenen Verbrauchsstellen vorab (Aushang, Brief oder Portal).
  • Angekündigte Arbeiten haben ein festes Zeitfenster; die Versorgung kehrt danach automatisch zurück.

Bereiten Sie sich wie bei einem Ausfall vor (KB-028). Bei Fragen zu einem angekündigten Termin hilft Ihnen Grüni oder das Serviceteam weiter.

Möchten Sie eine Photovoltaik-Anlage betreiben und Überschussstrom einspeisen, ist eine Anmeldung erforderlich.

  • Über Grüni oder das Portal eine PV-Anmeldung starten.
  • Anlagendaten angeben: Leistung (kWp), Modul-/Wechselrichtertyp, ggf. Speicher.
  • Wir legen Ihre PV-Anlage an und starten den Prozess: Antrag → Netzprüfung → Genehmigung → Installation → Einspeisung.

Als PV-Betreiber:in erhalten Sie für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom eine Einspeisevergütung.

  • Höhe: je nach Tarif und Marktlage aktuell rund 7–11 ct/kWh (siehe Tarifblatt Grünstrom PV Einspeisung).
  • Abrechnung: über Ihre Marktlokation mit Energierichtung „Bezug + Einspeisung“.
  • Voraussetzung: Genehmigung des Netzbetreibers und ein geeigneter (Smart-)Zähler.

Vor der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage muss der Netzbetreiber den Netzzugang prüfen und genehmigen.

  • Technische Anlagendaten und ein Anschlussschema (meist durch Ihre:n Installateur:in) einreichen.
  • Der Netzbetreiber prüft die verfügbare Netzkapazität am Anschlusspunkt.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Zusage und ggf. Auflagen (z. B. Leistungsbegrenzung).

Ein Batteriespeicher erhöht Ihren Eigenverbrauch: Überschüssiger PV-Strom wird gespeichert und abends genutzt, statt ihn günstig einzuspeisen.

  • Höhere Autarkie: weniger Netzbezug, mehr Unabhängigkeit.
  • Dimensionierung: Speichergröße (kWh) sollte zu Verbrauch und Anlagenleistung passen.
  • Kombination: ideal mit Wärmepumpe (Grünstrom Wärmepumpe) oder Wallbox (KB-044).

Für Ihre PV-Anlage wählen Sie zwischen zwei Modellen:

  • Überschusseinspeisung: Sie verbrauchen den PV-Strom vorrangig selbst und speisen nur den Überschuss ein. Ideal für Haushalte mit hohem Eigenverbrauch — meist die wirtschaftlichste Variante.
  • Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird eingespeist und vergütet; Ihr Haushalt bezieht Strom separat aus dem Netz.

In einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) teilen mehrere Teilnehmer:innen lokal erzeugten Ökostrom (z. B. aus PV-Anlagen) untereinander.

  • Lokale EEG: Teilnehmer:innen im selben Niederspannungs-/Ortsnetzbereich.
  • Regionale EEG: größerer Radius im Mittelspannungsbereich.
  • Vorteile: günstigere Energiekosten, reduzierte Netzentgelte, regionale Wertschöpfung, mehr Nachhaltigkeit.

Der Beitritt zu einer Energiegemeinschaft ist unkompliziert.

  • Passende EEG in Ihrer Region finden (Grüni schlägt verfügbare Gemeinschaften vor).
  • Rolle wählen: Verbraucher:in oder Produzent:in (mit PV-Anlage).
  • Zustimmung zur Datenweitergabe der Zählpunktdaten erteilen (nötig für die Aufteilung).
  • Mitgliedschaft bestätigen — wir legen sie an (Status „Beantragt“ → „Aktiv“).

In einer EEG wird der erzeugte Strom nach einem festgelegten Schlüssel auf die Mitglieder verteilt.

  • Statische Aufteilung: feste prozentuale Anteile je Teilnehmer:in.
  • Dynamische Aufteilung: Anteile richten sich nach dem tatsächlichen Verbrauch im jeweiligen Viertelstundenintervall.

Grundlage sind die 15-Minuten-Werte der Smart Meter (KB-025). Der innerhalb der Gemeinschaft bezogene Strom wird günstiger abgerechnet als Netzstrom, der Rest kommt weiterhin aus Ihrem Grünstrom-Tarif (KB-039).

Ihre Stromkosten in einer EEG setzen sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Gemeinschaftsstrom: der Ihnen zugeteilte Anteil an lokal erzeugtem Strom — zu vergünstigten Konditionen und mit reduzierten Netzentgelten.
  • Reststrom: Verbrauch, der nicht durch die Gemeinschaft gedeckt ist, wird über Ihren normalen Grünstrom-Tarif abgerechnet.

Produzent:innen erhalten für die geteilte Energie eine Vergütung. Die Aufteilung (KB-038) und die Abrechnung sind transparent im Kundenportal einsehbar.

Sie möchten selbst eine Energiegemeinschaft ins Leben rufen? Das ist möglich – gemeinsam mit Nachbarn, einer Gemeinde oder einem Betrieb.

  • Rechtsform: Eine EEG benötigt eine eigene Rechtsperson (z. B. Verein oder Genossenschaft).
  • Teilnehmer & Erzeugung: mindestens eine Erzeugungsanlage (z. B. PV) und mehrere Verbraucher:innen im zulässigen Netzbereich.
  • Registrierung: Anmeldung bei EDA/Netzbetreiber und Zählpunktzuordnung.

Mit einer eigenen Wallbox laden Sie Ihr E-Auto zu Hause schneller und sicherer als an der Haushaltssteckdose.

  • Produkt wählen (z. B. Wallbox Privat oder Wallbox + PV Kombi).
  • Wir prüfen die technischen Voraussetzungen (Anschlussleistung, Absicherung).
  • Installation durch eine:n Elektrofachbetrieb; Anmeldung beim Netzbetreiber bei höheren Leistungen erforderlich.

Mit der Grünstrom-Ladekarte (RFID) laden Sie an öffentlichen Ladepunkten im Partnernetz – bequem mit einer einzigen Abrechnung.

  • Zugang: Karte an den Ladepunkt halten, Ladevorgang startet.
  • Abrechnung: monatlich gesammelt über Ihr Grünstrom-Konto.
  • Übersicht: alle Ladevorgänge und kWh im Kundenportal.

Sie bestellen die Ladekarte über Grüni. Für Zuhause empfiehlt sich zusätzlich eine Wallbox (KB-041). Geschäftskunden mit mehreren Fahrzeugen nutzen unsere Flottenlösung (KB-045).

Grünstrom E-Mobil Home ist der Tarif für Haushalte mit E-Auto und Wallbox.

  • Günstiger Ladestrom für das Laden zu Hause.
  • 100 % Ökostrom – klimafreundliche Mobilität.
  • Optional in Kombination mit einem separaten Zähler für die Wallbox.

In Verbindung mit einer PV-Anlage (KB-044) senken Sie Ihre Ladekosten weiter. Den Tarifwechsel führen Sie online durch (KB-011); Grüni berät Sie zur passenden Variante.

Die Kombination aus PV-Anlage und Wallbox ist besonders wirtschaftlich: Sie laden Ihr E-Auto mit selbst erzeugtem Sonnenstrom.

  • PV-Überschussladen: Die Wallbox nutzt bevorzugt überschüssigen Solarstrom.
  • Mit Speicher: Auch abends mit gespeicherter Sonnenenergie laden (KB-034).
  • Produkt: Grünstrom Wallbox + PV Kombi.

Voraussetzung ist eine angemeldete PV-Anlage (KB-031) und eine kompatible Wallbox (KB-041). Unser Team hilft bei der optimalen Konfiguration.

Für Unternehmen mit mehreren Elektrofahrzeugen bietet Grünstrom eine skalierbare Flottenlösung.

  • Mehrere Wallboxen/Ladepunkte am Standort inkl. Lastmanagement.
  • RFID-Karten je Mitarbeiter:in oder Fahrzeug mit zentraler Abrechnung.
  • Auswertungen zu Verbrauch und Kosten pro Fahrzeug.

Die Betreuung erfolgt über unser Geschäftskunden-Team (KB-046). Bei Bedarf integrieren wir PV und Speicher für maximale Effizienz. Kontaktaufnahme über Grüni oder Ihre:n Ansprechpartner:in.

Als Geschäftskunde profitieren Sie von einer dedizierten Betreuung für alle Standorte und Verbrauchsstellen.

  • Persönliche:r Ansprechpartner:in für Verträge, Abrechnung und Projekte.
  • Multi-Site-Übersicht: alle Zählpunkte und Verträge gebündelt.
  • Erreichbarkeit: Telefon (IVR-Option 9), E-Mail und Chat.

Themen wie Lastprofile (KB-047), Spot-Tarife (KB-048), Energieberatung (KB-049) und Rahmenverträge (KB-050) betreuen wir individuell. Grüni leitet Geschäftskundenanfragen direkt an das zuständige Team weiter.

Größere Betriebe werden über Lastprofilmessung abgerechnet. Neben dem Arbeitspreis fällt ein Leistungspreis an.

  • Arbeitspreis (ct/kWh): für die verbrauchte Energiemenge.
  • Leistungspreis (€/kW): für die höchste im Abrechnungszeitraum bezogene Leistung (Lastspitze).

Durch Lastspitzenmanagement (Verbrauch glätten, Gleichzeitigkeiten vermeiden) senken Sie den Leistungspreis. Unser Team analysiert Ihr Lastprofil und zeigt Einsparpotenziale (KB-049). Für flexible Betriebe kann ein Spot-Tarif interessant sein (KB-048).

Der Grünstrom Enterprise Spot-Tarif koppelt Ihren Arbeitspreis an den Börsen-Spotmarkt (Day-Ahead).

  • Chancen: Sie profitieren von Stunden mit niedrigen Marktpreisen.
  • Voraussetzung: Fähigkeit, Verbrauch flexibel in günstige Zeitfenster zu verschieben.
  • Transparenz: stündliche Preise und Auswertungen im Portal.

Der Spot-Tarif eignet sich für Betriebe mit steuerbaren Prozessen oder Speichern. Unsere Energieberatung (KB-049) prüft, ob sich der Wechsel für Ihr Lastprofil (KB-047) rechnet.

Unsere Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, Kosten zu senken und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

  • Lastprofilanalyse zur Identifikation von Lastspitzen (KB-047).
  • Tarifoptimierung inkl. Spot-Option (KB-048).
  • Eigenerzeugung: PV, Speicher und Lademanagement (KB-034, KB-045).
  • Energiegemeinschaften für Betriebe (KB-036).

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch über Ihre:n Ansprechpartner:in oder Grüni. Wir erstellen ein individuelles Konzept mit konkreten Maßnahmen und Amortisationsrechnung.

Für Kunden mit mehreren Standorten bündelt ein Rahmenvertrag alle Lieferstellen unter einheitlichen Konditionen.

  • Zentrale Konditionen: ein Preis- und Vertragsmodell für alle Verbrauchsstellen.
  • Einfache Verwaltung: Standorte hinzufügen oder entfernen, ohne jeden Vertrag einzeln zu ändern.
  • Konsolidierte Abrechnung und Reporting über alle Zählpunkte.

Änderungen am Rahmenvertrag (neue Standorte, Preisanpassungen, Verlängerung) koordiniert Ihr:e Ansprechpartner:in im Geschäftskunden-Team (KB-046). Anfragen nehmen wir über Grüni, Telefon oder E-Mail entgegen.