Verwalten Sie Ihre Verträge, Anlagen und Serviceanfragen rund um Ihre Ökostrom-Versorgung – jederzeit und sicher.
| Anfragenr. | Betreff | Anfrageart | Priorität | Status | Erstellt |
|---|---|---|---|---|---|
| CAS-02025 | Angebotsanfrage Tarif und Anschlussleistung | Tarif & Vertrag | Normal | In Bearbeitung | 31.07.2026 |
| CAS-02000 | Rechnungsreklamation zu RE-2026-000552 | Abschlag & Zahlung | Hoch | In Bearbeitung | 28.07.2026 |
| CAS-02001 | Smart Meter meldet zeitweise NoComm | Zählerstand & Smart Meter | Normal | Offen | 27.07.2026 |
| CAS-02003 | Neue Verbrauchsstelle für Betriebserweiterung | Umzug | Normal | Gelöst | 22.07.2026 |
Ihre Jahresabrechnung der Grünstrom AG besteht aus mehreren Positionen. So lesen Sie sie richtig:
Eine Nachzahlung entsteht, wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch höher war als die Summe Ihrer unterjährigen Teilbeträge. Häufige Ursachen:
Ihr Teilbetrag (Abschlag) ist eine gleichmäßige monatliche Vorauszahlung auf Ihren Jahresverbrauch. Sie können ihn jederzeit anpassen.
Stellen Sie kostenlos auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung) um und erhalten Sie Ihre Dokumente schneller und papierlos.
Alle Rechnungen bleiben im Portal archiviert und jederzeit abrufbar. Sie können jederzeit wieder auf Postversand wechseln.
Damit Sie nicht den gesamten Jahresbetrag auf einmal zahlen, teilen wir Ihre voraussichtlichen Energiekosten in gleichmäßige monatliche Abschläge (Teilbeträge) auf.
Am Jahresende erstellen wir die Jahresabrechnung: Wir stellen Ihren tatsächlichen Verbrauch der Summe Ihrer Abschläge gegenüber. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Die Höhe der Abschläge richtet sich nach Ihrem erwarteten Jahresverbrauch. Sie können sie im Portal anpassen (KB-003). Bei SEPA-Lastschrift (KB-006) werden Abschläge automatisch eingezogen.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ziehen wir fällige Beträge bequem und pünktlich von Ihrem Konto ein — keine Überweisung mehr nötig.
Der Einzug erfolgt jeweils zum Fälligkeitsdatum der Rechnung bzw. des Abschlags. Sie werden vorab informiert (Pre-Notification). Das Mandat können Sie jederzeit widerrufen.
Eine Zahlungserinnerung (Mahnung) bedeutet, dass zu einer Rechnung noch kein Zahlungseingang verbucht wurde.
Können Sie einen offenen Betrag nicht auf einmal begleichen, bieten wir eine Ratenvereinbarung an.
Während der laufenden Ratenvereinbarung werden keine weiteren Mahnschritte gesetzt, sofern die Raten pünktlich eingehen. Bei Härtefällen prüfen wir individuelle Lösungen.
Sie können jederzeit zwischen SEPA-Lastschrift und Überweisung wechseln.
Die Änderung gilt ab der nächsten Fälligkeit. Bereits gestellte Rechnungen behalten ihre ursprüngliche Zahlungsart.
Ergibt Ihre Jahresabrechnung ein Guthaben, verrechnen wir es standardmäßig mit den nächsten Abschlägen. Sie können sich das Guthaben aber auch auszahlen lassen.
Alternativ können Sie Ihren Teilbetrag reduzieren (KB-003), damit sich das Guthaben über das Jahr ausgleicht.
Der Wechsel in einen anderen Grünstrom-Tarif ist in wenigen Minuten erledigt — 100 % Ökostrom bleibt garantiert.
Der neue Tarif gilt ab dem nächsten möglichen Termin unter Berücksichtigung Ihrer Kündigungsfrist (KB-012). Ihr Zählpunkt und Ihre Verbrauchsstelle bleiben unverändert. Bei einer Preisänderung besteht ggf. ein Sonderkündigungsrecht (KB-015).
Grünstrom-Verträge haben je nach Tarif unterschiedliche Laufzeiten und Fristen:
Die für Sie geltenden Werte stehen in Ihren Vertragsdetails im Kundenportal. Bei Umzug (KB-016) nehmen Sie Ihren Vertrag üblicherweise mit, statt zu kündigen. Bei Preiserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht (KB-015).
Grünstrom Öko Pur ist unser Premium-Ökostromtarif mit 100 % Strom aus österreichischer Wasser-, Wind- und Sonnenkraft, zertifiziert mit Herkunftsnachweisen.
Läuft Ihre Vertragsbindung aus, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch zu den dann gültigen Konditionen. Sie können aber aktiv einen neuen Tarif wählen.
So sichern Sie sich rechtzeitig den passenden Tarif. Ohne aktive Auswahl gilt automatisch die Verlängerung.
Wenn wir Preise oder wesentliche Vertragsbedingungen ändern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Alternativ prüfen Sie einen Wechsel in einen anderen Grünstrom-Tarif (KB-011). Bei Fragen zur Frist hilft Ihnen unser Serviceteam.
Melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig (idealerweise 2–3 Wochen im Voraus), damit Ihre Stromversorgung nahtlos weiterläuft.
Bei Auszug melden Sie Ihre bisherige Verbrauchsstelle ab, damit Sie nur den bis zum Auszug tatsächlich verbrauchten Strom bezahlen.
Wir erstellen eine Schlussabrechnung bis zum Auszugsdatum. Ein eventuelles Guthaben zahlen wir aus (KB-010), eine Nachzahlung stellen wir in Rechnung.
Für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus melden Sie die Stromversorgung an.
Ihre Versorgung startet zum Einzugsdatum. Kennen Sie die Zählpunktnummer nicht, hilft Ihnen der Netzbetreiber oder unser Serviceteam weiter.
Der Zählerstand zum Umzugstag ist die Grundlage für die korrekte Abrechnung von alter und neuer Verbrauchsstelle.
Notieren Sie Datum und Zählerstand, idealerweise mit einem Foto. Übermitteln Sie die Werte über das Kundenportal oder an Grüni. Implausible Werte prüfen wir mit dem Netzbetreiber.
In den meisten Fällen zieht Ihr Grünstrom-Tarif einfach mit um — Sie müssen nicht kündigen und neu abschließen.
So behalten Sie Ihre gewohnten Konditionen. Die Übertragung bestätigen wir per E-Mail; Ihr Vertragskonto wird entsprechend aktualisiert.
Der Smart Meter (intelligenter Zähler) ersetzt Ihren alten Ferraris-Zähler und misst den Verbrauch digital in Viertelstundenwerten.
Mit dem Smart Meter sehen Sie Ihren Stromverbrauch fast in Echtzeit und können gezielt Energie sparen.
Aktivieren Sie die Anzeige der Viertelstundenwerte in den Portaleinstellungen (Opt-in). Die Datenübertragung ist datenschutzkonform; Sie können die Detailtiefe selbst steuern (KB-024).
Kommt Ihnen ein Zählerstand oder Verbrauchswert unplausibel vor, melden Sie das bitte — wir prüfen den Fall gemeinsam mit dem Netzbetreiber.
Sie können der Verwendung als „intelligenter Zähler“ teilweise widersprechen (Opt-out). Der Smart Meter wird dann als digitaler Standardzähler betrieben.
Den Opt-out beantragen Sie über eine Smart-Meter-Anfrage im Portal oder bei Grüni. Sie können die Entscheidung jederzeit widerrufen (Opt-in), um wieder von den Detailauswertungen (KB-022) zu profitieren.
Der Smart Meter erfasst Ihren Verbrauch in Viertelstundenintervallen (15-Minuten-Werte). Daraus ergeben sich wertvolle Einblicke:
Die 15-Minuten-Werte sehen Sie im Kundenportal, sofern Sie die Detailanzeige aktiviert haben (KB-022, KB-024). Sie sind auch Grundlage für die exakte Abrechnung und für Energiegemeinschaften (KB-038).
Bei einem Stromausfall ist der Netzbetreiber für die Behebung zuständig. So gehen Sie vor:
Über Grüni erfahren Sie in Sekunden, ob in Ihrer Region eine Störung bekannt ist.
Auf Wunsch benachrichtigen wir Sie, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist. Ist noch keine Störung erfasst, legen wir eine neue Störungsmeldung an und informieren den Netzbetreiber.
Dauert ein Stromausfall länger, helfen diese Hinweise:
Bei bestimmten, längeren oder wiederholten Versorgungsunterbrechungen können Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber bestehen.
Reichen Sie Ihren Fall über Grünstrom ein; wir leiten ihn an den Netzbetreiber weiter oder nennen Ihnen die zuständige Stelle. Geplante Wartungsarbeiten (KB-030) begründen in der Regel keinen Entschädigungsanspruch, da sie vorab angekündigt werden.
Für Instandhaltung und Netzausbau sind gelegentlich geplante Stromabschaltungen nötig. Diese werden rechtzeitig angekündigt.
Bereiten Sie sich wie bei einem Ausfall vor (KB-028). Bei Fragen zu einem angekündigten Termin hilft Ihnen Grüni oder das Serviceteam weiter.
Möchten Sie eine Photovoltaik-Anlage betreiben und Überschussstrom einspeisen, ist eine Anmeldung erforderlich.
Als PV-Betreiber:in erhalten Sie für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom eine Einspeisevergütung.
Vor der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage muss der Netzbetreiber den Netzzugang prüfen und genehmigen.
Ein Batteriespeicher erhöht Ihren Eigenverbrauch: Überschüssiger PV-Strom wird gespeichert und abends genutzt, statt ihn günstig einzuspeisen.
Für Ihre PV-Anlage wählen Sie zwischen zwei Modellen:
In einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) teilen mehrere Teilnehmer:innen lokal erzeugten Ökostrom (z. B. aus PV-Anlagen) untereinander.
Der Beitritt zu einer Energiegemeinschaft ist unkompliziert.
In einer EEG wird der erzeugte Strom nach einem festgelegten Schlüssel auf die Mitglieder verteilt.
Grundlage sind die 15-Minuten-Werte der Smart Meter (KB-025). Der innerhalb der Gemeinschaft bezogene Strom wird günstiger abgerechnet als Netzstrom, der Rest kommt weiterhin aus Ihrem Grünstrom-Tarif (KB-039).
Ihre Stromkosten in einer EEG setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
Produzent:innen erhalten für die geteilte Energie eine Vergütung. Die Aufteilung (KB-038) und die Abrechnung sind transparent im Kundenportal einsehbar.
Sie möchten selbst eine Energiegemeinschaft ins Leben rufen? Das ist möglich – gemeinsam mit Nachbarn, einer Gemeinde oder einem Betrieb.
Mit einer eigenen Wallbox laden Sie Ihr E-Auto zu Hause schneller und sicherer als an der Haushaltssteckdose.
Mit der Grünstrom-Ladekarte (RFID) laden Sie an öffentlichen Ladepunkten im Partnernetz – bequem mit einer einzigen Abrechnung.
Sie bestellen die Ladekarte über Grüni. Für Zuhause empfiehlt sich zusätzlich eine Wallbox (KB-041). Geschäftskunden mit mehreren Fahrzeugen nutzen unsere Flottenlösung (KB-045).
Grünstrom E-Mobil Home ist der Tarif für Haushalte mit E-Auto und Wallbox.
In Verbindung mit einer PV-Anlage (KB-044) senken Sie Ihre Ladekosten weiter. Den Tarifwechsel führen Sie online durch (KB-011); Grüni berät Sie zur passenden Variante.
Die Kombination aus PV-Anlage und Wallbox ist besonders wirtschaftlich: Sie laden Ihr E-Auto mit selbst erzeugtem Sonnenstrom.
Voraussetzung ist eine angemeldete PV-Anlage (KB-031) und eine kompatible Wallbox (KB-041). Unser Team hilft bei der optimalen Konfiguration.
Für Unternehmen mit mehreren Elektrofahrzeugen bietet Grünstrom eine skalierbare Flottenlösung.
Die Betreuung erfolgt über unser Geschäftskunden-Team (KB-046). Bei Bedarf integrieren wir PV und Speicher für maximale Effizienz. Kontaktaufnahme über Grüni oder Ihre:n Ansprechpartner:in.
Als Geschäftskunde profitieren Sie von einer dedizierten Betreuung für alle Standorte und Verbrauchsstellen.
Themen wie Lastprofile (KB-047), Spot-Tarife (KB-048), Energieberatung (KB-049) und Rahmenverträge (KB-050) betreuen wir individuell. Grüni leitet Geschäftskundenanfragen direkt an das zuständige Team weiter.
Größere Betriebe werden über Lastprofilmessung abgerechnet. Neben dem Arbeitspreis fällt ein Leistungspreis an.
Durch Lastspitzenmanagement (Verbrauch glätten, Gleichzeitigkeiten vermeiden) senken Sie den Leistungspreis. Unser Team analysiert Ihr Lastprofil und zeigt Einsparpotenziale (KB-049). Für flexible Betriebe kann ein Spot-Tarif interessant sein (KB-048).
Der Grünstrom Enterprise Spot-Tarif koppelt Ihren Arbeitspreis an den Börsen-Spotmarkt (Day-Ahead).
Der Spot-Tarif eignet sich für Betriebe mit steuerbaren Prozessen oder Speichern. Unsere Energieberatung (KB-049) prüft, ob sich der Wechsel für Ihr Lastprofil (KB-047) rechnet.
Unsere Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, Kosten zu senken und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch über Ihre:n Ansprechpartner:in oder Grüni. Wir erstellen ein individuelles Konzept mit konkreten Maßnahmen und Amortisationsrechnung.
Für Kunden mit mehreren Standorten bündelt ein Rahmenvertrag alle Lieferstellen unter einheitlichen Konditionen.
Änderungen am Rahmenvertrag (neue Standorte, Preisanpassungen, Verlängerung) koordiniert Ihr:e Ansprechpartner:in im Geschäftskunden-Team (KB-046). Anfragen nehmen wir über Grüni, Telefon oder E-Mail entgegen.